Welcher Versicherungsschutz gilt im Ausland bei einer privaten Krankenversicherung?
Wenn man beruflich bedingt, wegen Studium oder auch privat im Ausland ist, sollte man wissen, welcher Schutz dort gilt, und welche Besonderheiten ggf. zu beachten sind. Oder ob man besser einen zusätzlichen Auslandsschutz abschließt.
Schutz in Europa:
In der privaten Vollversicherung gilt zunächst, daß der normale Versicherungsschutz innerhalb Europas zeitlich unbefristet gilt. Dazu braucht man also noch nicht mal eine zusätzliche Reisekrankenversicherung, bzw. einen längerfristigen Auslandstarif. Egal, ob man beruflich entsandt wurde, dort Urlaub macht, oder studiert.
Die Frage ist dann allerdings, welcher "normale Schutz" besteht. Die Mehrzahl der Tarife in der privaten Krankenversicherung leistet ja im Rahmen der deutschen Gebührenordnungen, also der für Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ).
Auch im nahen Ausland - z.B. Schweiz, Österreich - können jedoch erheblich höhere Kosten entstehen. Die deutschen Gebühren interessieren dort nicht wirklich. So können ohne zusätzliche Vereinbarung und zusätzlichen Reisetarif oder Ähnlichem große Zuzahlungen aufkommen.
Leistet der normale Tarif jedoch auch über die Gebührenordnungssätze hinaus, hat man normalerweise auch im Ausland kein Problem. Außer, es ist in den Bedingungen für das Ausland ausdrücklich etwas Anderes vorgesehen. Wird aber nur bis zum Höchstsatz Deutschlands geleistet (das wäre 3,5-fach), oder sogar nur 2,3-fach, ist es sehr empfehlenswert, einen zusätzlichen Reiseschutz bzw. Schutz für Tätigkeit im Ausland abzuschließen.
Dann ist man nicht an die deutsche Gebührenordnung gebunden, und hat au ch die Rücktransportkosten mit eingeschlossen. Unter Umständen rettet die bestehende Reisekrankenversicherung auch die Beitragsrückerstattung, da die Leistungen dann nicht über den Haupttarif laufen, und dieser evt. leistungsfrei bleibt. Auch die Selbstbeteiligung des Haupttarifs hat dann ja keine Auswirkung.
Die Reisekrankenversicherung kostet dann bei Erwachsenen zwischen 5,- und ca. 12,- Euro jährlich. Sie leisten aber in der Regel auch nur bei Reisen bis ca. 6 Wochen, manchmal bis ca. 8 Wochen. Für normale oder etwas verlängerte Urlaube reicht das ja schon. Bei älteren Personen (manchmal schon ab 60 Jahre) grob zwischen 15,- und 30,- Euro. Es gibt aber auch Absicherungen für die ganze Familie. Bei 3 und mehr Personen kann das günstiger sein.
Falls man erst kurz vor dem Urlaub daran denkt: Bei vielen Versicherern kann das auch online abgeschlossen werden. Oder bei der Bank, die Reisekrankenversicherungen auch vermittelt, kann man dies durch Bareinzahlung des Beitrags sofort erledigen. Geleistet wird in der Reisekrankenversicherung nur für akut Auftretendes. Eine gezielte Behandlung im Ausland oder Zahnersatz gehören also nicht zu den versicherten Vorkommnissen.
Ob die Reisekrankenversicherung beim eigenen Voll-Versicherer, oder woanders besteht, ist nicht ausschlaggebend. Beim eigenen Versicherer ist das dann auch eher als Monatsbeitrag ausgedrückt, und liegt meistens im Bereich von 0,70 bis 1,- Euro monatlich. Ein Unterthema sind die Rücktransportkosten aus dem Ausland. Geleistet werden diese ja nur, wenn eine medizinische Notwendigkeit dafür besteht, man im Ausland also aus medizinischem Grund nicht ausreichend bzw. geeignet versorgt werden kann.
Oft ist das auf die Mehrkosten bezogen, denn der normale Rückflug etc. wäre ja angefallen, und hätte auch etwas gekostet. Soweit es den normalen Tarif der Vollversicherung betrifft, müssen die Rücktransportkosten dann klar im normalen Tarif enthalten sein. Das ist häufig, aber nicht immer der Fall. Oft ist es spätestens aus dieser Sicht sinnvoll, eine ergänzende Reisekrankenversicherung abzuschließen, wo die Rücktransportkosten natürlich immer enthalten sind. Bei Tod im Ausland sind ggf. auch d ie Überführungskosten in die Heimat bis zu einem gewissem Rahmen gedeckt.