Die private Krankenversicherung im Ausland

Tätigkeit im Ausland private Krankenversicherung


Auslandsentsendung, Tätigkeit im Ausland:

Eine grundlegend anderes Thema ist es jedoch, wenn man sich nicht wegen Urlaubs oder auf privaten Reisen, sondern wegen beruflicher Tätigkeit oder Studium im Ausland aufhält. Die typische Reisekrankenversicherung ist dafür nicht gedacht, es ist erheblich mehr Beitrag für entsprechende Spezialtarife zu zahlen. Selbst wenn man eine PKV hat, ist der Schutz dafür gewöhnlich unzureichend, weil er entweder zeitlich zu befristet ist, oder sowieso nur nach deutschem Gebührenrecht geleistet wird.

Daher sollte man entsprechende Langzeitlösungen jener Versicherer wählen, die das anbieten können (das Angebot ist begrenzt), und dies rechtzeitig abschließen. Die Beiträge differieren sehr, abhängig vom Bereich, für den es gelten soll (Europa, außerhalb, Nordamerika, andere außereuropäische Länder), und von der Dauer. Das Risiko wird ja auch für den Versicherer immer höher, je länger man weg ist. 1 Jahr USA kann schon 400,- Euro und mehr als Einmalbeitrag kosten.

Hat man eine private Vollversicherung, bietet es sich an, die Kosten deutlich zu senken, indem man den Vertrag während der Zeit des Auslandsaufenthalts, wo man natürlich einen anderen Schutz hat, ruhen zu lassen (auf Anwartschaft zu stellen). Das kostet dann nur einen Bruchteil des normalen Beitrags, so daß man in dieser Zeit noch nicht mal mehr Kosten haben muß, als gewöhnlich. Man kann sogar Einsparungen dabei erzielen. Besonders dankbar ist das dann, wenn der Arbeitgeber einen ins Ausland schickt. Häufig wird der langfristige Auslandstarif dann vom Arbeitgeber getragen, und unter Umständen läßt sich auch über den Beitrag für die Anwartschaft reden.

Ist es wirklich für längere Zeit, sodaß man dann auch zwischendurch kurze Heimaturlaube macht, sollte der dafür gewählte Tarif in akzeptablem zeitlichen Rahmen auch Schutz in Deutschland bieten. Besonders, wenn die Vollversicherung auch in dieser Phase ruht (meistens!), ist das ein Muß.

Auch diese langfristigen Auslandstarife leisten in vollem Umfang, aber nur für Akutes, und schließen medizinisch notwendige Rücktransportkosten (ggf. nur die Mehrkosten) mit ein. Bei Tod im Ausland ggf. auch die Überführungskosten in die Heimat, in gewissem Rahmen der Kosten.